Passives Wahlrecht

In den Gemeinderat wählbar sind Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind
  • vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind;
  • den Wohnsitz in der Gemeinde haben

Stichtag ist jener Tag, nach dem sich gewisse Fristen in einem Wahlverfahren richten. Dieser Tag muß mindestens zehn Wochen vor dem Wahltag, darf aber nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.